Was ist ein Vormund
und was ein Ergänzungspfleger?
Für Minderjährige muss es
jemanden geben, der die Verantwortung
übernimmt und dafür sorgt, dass es den Minderjährigen  gut geht.
Eigentlich ist das die Aufgabe der Eltern, aber
manchmal können Eltern diese Aufgabe nicht
übernehmen. In einem solchen Fall beauftragt ein
Gericht eine andere erwachsene Person damit,
die Verantwortung für die minderjährige Person zu übernehmen. Diese
Person nennt man Vormund oder Vormundin.
Die Vormundin soll für das Wohlergehen sorgen
und die Minderjährigen auch rechtlich vertreten. Sie sorgt zum
Beispiel dafür, dass die Minderjährigen in einer geeigneten Wohngruppe
oder bei einer Pflegefamilie oder in einer
betreuten Wohnung leben können und verwaltet
das Geld, bis zur Volljährigkeit..
Manchmal wird den Eltern nur ein Teil ihrer Verantwortung
entzogen, zum Beispiel, darüber zu
bestimmen, wo ihr Kind lebt. Dann spricht man auch
vom Ergänzungspfleger oder kurz, dem Pfleger.
Er oder sie hat nur in bestimmten Angelegenheiten
die Verantwortung für Minderjährige, z. B. dafür, zu
entscheiden, wo die Minderjährigen wohnen und leben können. Der
Ergänzungspfleger tritt ergänzend neben die Eltern.