Clearings


Anhand wissenschaftlicher Untersuchungen, Einzelgesprächen (Intervention), interdisziplinären Gesprächen, Explorationen und Interviews sowie Verhaltensbeobachtungen wird eine umfassende multimodale Beurteilung zu den Ressourcen, Risikofaktoren und Bedarfen, orientiert an der Fragestellung des Jugendamtes, einer Familie möglich.

Im Fokus stehen die kindlichen Bedürfnisse und die detaillierte und tragfähige Einschätzung zu Kindeswohl und Elternkompetenz. Somit kann das niedrigschwellige, befristete und wirkungsorientierte Clearing auch präventiv eingesetzt werden, beispielsweise auch bei möglichen Rückführungen.

Themenbereiche: 

Erziehungsfähigkeit/Elternkompetenz
Bindung und Bindungspräferenzen
Stresserleben (Eltern und Kind)
Emotionsregulation (Eltern und Kind)
Kindliche Entwicklung
Selbstkonzept (Eltern und Kind)
Eltern-Kind-Interaktion
Psychische Auffälligkeiten/Störungen 
Risikoverhalten

Mögliche Diagnostik und Testverfahren:

Entwicklungsdiagnostik, Individualdiagnostik, Verhaltensbeobachtung, Anamnese, Gespräche (Intervention), Explorationen und Interviews (unstrukturiert, halbstrukturiert und vollstrukturiert), Testverfahren zum Allgemeinen Befinden, zur Erfassung affektiver Störungen sowie Angst- und Zwangsstörungen, bei Kindern und Jugendlichen zur Erfassung von Aufmerksamkeits-/Hyperaktivitätsstörungen (ADHS), Störungen des Sozialverhaltens, Depressive Störungen, Angststörungen, Trauma- und Belastungsbezogene Störungen, Zwangs-Spektrum-Störungen sowie Autismus-Spektrum- und soziale Kommunikationsstörungen sowie Bindungs- und Beziehungsstörungen.

Dauer des Clearings:

In der Regel beträgt die Laufzeit 6 Wochen bis 3 Monate. Bei Bedarf kann ein Intensivclearing mit einer Dauer von 3 – 4 Wochen mit täglichen Kontakten installiert werden. 

Wer führt das Clearing durch?

Durchgeführt wird das Clearing ausschließlich von Katrin Stahl. Jeder Clearingprozess wird im Vier-Augen-Prinzip durch die Sachverständige im Kindschaftsrecht, Frau S***** Z*****, erörtert und begleitet.


Share by: